EU - konforme Datenschutzerklärungen

Neue DSGVO Datenschutzgrundverordnung gilt seit dem 25.5.2018 europaweit

Bereits im Dezember 2015 erfolgte die europäische Einigung auf eine EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Die neuen Reglungen mussten bis zum 25.5.2018 umgesetzt werden. Seitdem gibt es eine weitgehende Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzrechts. Während bislang durch nationale Gesetzgebungen auf Grundlage der EU-Datenschutzrichtlinie erhebliche Unterschiede bestanden, wird die Datenschutz-Grundverordnung direkt geltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten sein. Ziel der neuen verbraucherfreundlichen DSGVO ist die Regelung des Grundrechts auf informelle Selbstbestimmung durch höhere Transparenz und mehr Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger mit Blick auf ihre Daten. 

Die neue EU-DSGVO hat die Regelung sämtlichen Umgangs mit Daten zum Ziel und betrifft neben buchhalterischen Tätigkeiten ebenfalls die Datenverarbeitung im Internet.

Die neue DSGVO Datenschutzerklärungen sind Pflicht auf jeder Website !

Jeder kommerzielle Internetauftritt muss über die neue EU - konforme Datenschutzerklärung verfügen. Ausgenommen sind nur rein privat betriebene Webseiten. Die Datenschutzerklärung muss von jeder Seite der Internetpräsenz aus direkt anklickbar sein; sie darf nicht in einem Web Impressum integriert werden.

Eine Datenschutzerklärung klärt den Besucher einer Website auf über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb des Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. Social Media Profile, sowie die ihm zustehenden Rechte. So erhält er Auskunft darüber, was mit seinen personenbezogenen Daten passiert, wenn er Ihre Webseite besucht. Personenbezogene Daten sind jegliche Daten, mit welchen man persönlich identifiziert werden kann (Art. 4 Nr. 1 DSGVO).

Persönliche Abmahnungen und hohe Bußgelder drohen

Juristen gehen davon aus, dass es nicht nur zu Abmahnungen durch Konkurrenten, Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverbände kommen wird. 

Bei Verstößen gegen das neue Datenschutzrecht kann die DSGVO-Aufsicht Bußgelder verhängen, die deutlich höher sind als bei Verstößen gegen das bisherige Bundesdatenschutzgesetz, bei denen maximal 300.000 Euro Bußgeld drohte. Jetzt können - je nach Schwere des Verstoßes - bis zu 20 Millionen Euro fällig werden bzw bis zu 4 % des Jahresumsatzes.

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WESTBLOCK MEDIA hilft Ihnen bei der Erstellung. Wir analysieren Ihre Webseiten und prüfen, welche Angaben Sie machen müssen. Da wir keine Rechtsberatung bieten dürfen, dürfen wir allerdings auch nicht für die Richtigkeit der Angaben haften - dennoch waren unsere Empfehlungen immer fehlerfrei und korrekt. Auf unsere Empfehlungen ist Verlass! So erhielt keiner unserer Kunden jemals eine Abmahnung, etwa weil Angaben nicht stimmten.

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Kontaktaufnahme:
WESTBLOCK MEDIA, Uli Lühr, Tel. 069 - 61 90 50 oder per Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! !